Aus gegebenem Anlass, und weil immer wieder Fragen zur Regel 6-4 an den Sportausschauss gerichtet werden, weist der Sportwart des NBGV auf die die entsprechenden Regelungen der BWGV Wettspielbedingungen hin:
Caddies/Golfwagen bei Jugendwettbewerben
Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden. Bei Jugendwettspielen sind Caddies oder die Benutzung elektrischer Golfkarren nicht erlaubt.
Ausnahmen:
1. Bei Jugend-Mannschaftswettspielen dürfen Mannschaftsmitglieder und der Mannschaftskapitän als Caddies eingesetzt werden.
2. Wenn Jugendwettspiele der AK 16 und AK 18 gleichzeitig mit der AK offen ausgetragen werden, sind Caddies oder die Benutzung elektrischer Golfkarren erlaubt.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers
Es besteht Attestpflicht in der Form, dass die Behinderung nicht lediglich temporärer Art ist, sondern durch einen Behinderten-/Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
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Quelle: G.K.M.B. |